Die Fahrzeug Garantie-Regelung bei Auto Schiess

kundenmeinung

Die Fahrzeug Garantie-Regelung bei Auto Schiess

Die Fahrzeug Garantie-Regelung bei Auto Schiess

Die Garantie ist ein wichtiger Punkt beim Fahrzeugkauf und bedarf der genauen Abklärung. Beim Auto Schiess erwartet Sie ein geschultes und qualifiziertes Team, welches Sie bei der Garantie- Angelegenheit gerne vollumfänglich unterstützt. Sämtliche Fahrzeuge der Autohaus Schiess AG besitzen eine europaweite Werksgarantie inklusive Schweiz.

Die Neuwagen Werksgarantie

Als Neuwagen gilt ein Fahrzeug, welches gemäss Strassenverkehrsamt Zürich bis zu 2’000 km auf dem Tacho hat.
Die Garantie: Die Garantie läuft bei einem Neuwagen ab erster Zulassung (egal in welchem Land das Fahrzeug zugelassen wurde).

Die Werksgarantiedauer beim Neuwagen

Die Werksgarantiedauer und Zusatzleistungen wie beispielsweise Fahrzeug-Service sind je nach Hersteller und Fahrzeugmodel unterschiedlich und bedarf genaueren Informationen.
Bitte kontaktieren Sie uns für Ihr persönliches Anliegen unter: 044 947 60 00

Die Jahreswagen Garantie

Als Jahreswagen gilt ein Fahrzeug, welches mehr als 2’000km auf dem Tacho hat, aber jünger als 1 Jahr in Verkehrssetzung ist.
Die Garantie: Die Garantie läuft bei einem Jahreswagen ab erster Zulassung (egal in welchem Land das Fahrzeug zugelassen wurde).

Die Werksgarantiedauer beim Jahreswagen und Vorführwagen

Die Werksgarantiedauer und Zusatzleistungen wie beispielsweise Fahrzeug-Service sind je nach Hersteller und Fahrzeugmodel unterschiedlich und bedarf genaueren Informationen.

Um eine langjährige Zufriedenheit zu garantieren, ist es uns ein grosses Anliegen, Ihnen die richtige Garantieleistung zu Ihrem neuen Fahrzeug anzubieten. Gerne geben wir Ihnen unter 044 947 60 00 detailliertere Auskunft. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

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